Anpassungen bei der Pensionskasse Stellungnahme zum Schreiben des Regierungsrates

12.06.2017

Pensionskasse – völlig ungenügender Vorschlag des Regierungsrates

Blpk Cropped

Der Plan des Regierungsrat BL zur Pensionskasse beinhaltet nach eigenen Angaben eine „moderate“ Rentenkürzung von bis zu sieben Prozent für aktive Staatsangestellte, anstelle einer Kürzung in Höhe von 14 Prozent, welche anfallen würde, wenn der Landrat BL gar keine Massnahmen ergreifen würde.

Was auf den ersten Blick als entgegenkommen unserer Anstellungsbehörde scheint, relativiert sich, wenn man sieht, dass der Beitrag des Arbeitgebers zur Hälfte von den Angestellten mitgetragen wird. Im Ergebnis werden den aktiven 7% der Pensionskassenleistungen gekürzt, zusätzlich bezahlt der Staatsangestellte des Kantons BL weitere 3% der Pensionskassenleistung durch Leistungskürzungen. So werden zur Entlastung des Kantons den Arbeitnehmern neu höhere Risikobeiträge und Verwaltungskosten überwälzt, der Teuerungsfond der Staatsangestellten wird aufgelöst. Die Frage stellt sich, ob der Kanton Basel-Landschaft sich tatsächlich für seine Angestellten einsetzt, oder ob er die Staatsfinanzen einzig zulasten der Arbeitnehmer zu sanieren gedenkt.

Clou der ganzen Übung ist, dass der Vorschlag der Regierung, falls er durch den Landrat genehmigt würde, jederzeit einseitig durch den Landrat wieder geändert werden könnte. Sollte dies geschehen, würden die Bezüge aus der Pensionskasse nicht nur um 14% sinken, sondern, da Leistungen den Arbeitnehmenden überbunden werden, gar 17%.

Beiliegend finden Sie den Vorschlag der Arbeitnehmervertreter an den Landrat, welcher ursprünglich als gemeinsamer Vorschlag der Regierung mit den Arbeitnehmervertretungen gedacht war. Leider hat der Regierungsrat von dieser Idee Abstand genommen.