Informationen zur Revision des kantonalen Lohnsystems Revision des kantonalen Lohnsystems

07.06.2017

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Lohn Bearbeitet

Das ist die Haltung der VSG

Durch die formulierte Verfassungsinitiative "Für eine vernünftige staatliche Personalpolitik" der Liga Baselbieter Steuerzahler sieht sich der Regierungsrat veranlasst, das seit 1. Januar 2001 geltende Lohnsystem zu revidieren. Ein entsprechendes Projekt, das eine stärkere Leistungsabhängigkeit des Lohns der Kantonsangestellten verfolgt, wurde gestartet.

Der VSG lehnt ein für Willkür anfälliges Lohnsystem ab, mit dem die Lohnentwicklung der Mitarbeitenden der Beurteilung der Vorgesetzten überlassen würde. Er verlangt die Erarbeitung eines auf der Basis des bestehenden Modells angepasstes faires und transparentes Lohnsystem, das Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit ernst nimmt und dem Einbezug der Vertretung der Arbeitnehmenden ausreichend Raum bietet und Beachtung schenkt.

Informationen zur Lohnrevision

Der Regierungsrat strebt eine Lohnsystemrevision an, bei welcher die Leistung des Arbeitnehmers im Lohn mitberücksichtigt werden soll. Ob und wie tatsächlich die Berücksichtigung der Leistung gewährleistet werden soll, ist zurzeit Thema im Mitbericht sowie im neu eingerichteten „Soundingboard“, welches der Projektgruppe unterstützend mit Rat und Tat beistehen soll. Im Soundingboard sind die Arbeitnehmervertreter mit 2 Personen vertreten; Maritta Zimmerli, Vizepräsidentin, nimmt für den VSG teil. Der VSG steht für einen Miteinbezug der Leistung in den Lohn. Aber auch die Honorierung der Erfahrung und der Funktion muss weiterhin gewährleistet sein. Auch soll die Revision in der Weise geschehen, dass der Landrat nicht jährlich über die Höhe der Leistungslohnkomponenten entscheiden kann. Sollte der Landrat jedes Jahr über diese Leistungskomponente entscheiden, käme die Revision im Ergebnis einer politischen Sparübung gleich. Wenn man Leistung bewerten und belohnen will, muss man die notwendige Mittel auch bereitstellen.